Zytturm Triathlon

Corona

Die untenstehenden Angaben galten für die Ausführung im 2021. Für den Zytturm Triathlon 2022 werden die Bestimmungen zeitnah den entsprechend gültigen Bestimmungen angepasst.

Corona Bestimmungen im 2021

Damit der 27. Zytturm Triathlon trotz Corona-Zeiten erfolgreich durchgeführt werden kann, müssen gewisse Auflagen und Besonderheiten berücksichtigt werden. Deine Gesundheit und die Gesundheit der Bevölkerung stehen bei den Massnahmen im Vordergrund. Wir danken dir schon jetzt für deine Unterstützung und freuen uns darauf, dich wieder an der Startlinie zu sehen. Nachstehend findest du das aktuell geltende Schutzkonzept gemäss den Bestimmungen von Bund und Kanton (Stand 24.08.21):

  • Der Zutritt in die Wechselzone ist für alle Personen ab 16 Jahren nur mit COVID-Zertifikat möglich. Bitte weist euch entsprechend eures Status (genesen, geimpft, getestet) mit der Covid-Zertifikats-App aus. Alternativ gilt auch der PDF-Ausdruck. Ein COVID-Zertifikat erhalten alle genesenen, vollständig geimpften Personen sowie Personen, die einen negativen Test vorweisen können (Antigen-Test 48h und PCR-Test 72h vor Betreten des Eventgeländes.) Alles zum COVID-Zertifikat erfährst Du hier.
  • Das COVID-Zertifikat wird vor der Startnummernausgabe geprüft und bei der erfolgreichen Kontrolle erhält jeder Athlet ein Armband, welches den Zugang zur Wechselzone ermöglicht. Im Zelt der Startnummernausgabe gilt eine Maskenpflicht.
  • Auf dem Eventgelände müssen keine Masken getragen werden, der Mindestabstand ist jedoch wo immer möglich weiterhin einzuhalten. 
  • Wichtig: Teilnehmer aus dem Ausland müssen ebenfalls ein Zertifikat mitbringen. Sollte das Land am internationalen Zertifikat nicht angeschlossen sein, müsst ihr vorab in der Schweiz einen Test machen und euch die Schweizer App installieren. 
  • Auf dem Eventgelände sind in diesem Jahr leider keine Zuschauer zugelassen.
  • An den Verpflegungsposten müssen die Athleten selbstständig die Verpflegung aufnehmen.
  • Es gibt kein Penalty-Zelt. Zeitstrafen werden auf die Endzeit addiert.

Bei Bedarf wird diese Liste mit weiteren Bestimmungen des BAG ergänzt.